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INSTITUT FÜR INFORMATIK

Digitales Lehren und Lernen & Didaktik der Informatik

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Nachqualifikation Informatik

Seit Beginn des Wintersemesters 2018/19 führt das Fachgebiet Didaktik der Informatik eine Qualifizierungsmaßnahme für Lehrkräfte mit dem Ziel des Erwerbs der Fakultas für das Fach Informationstechnologie (Realschullehrkräfte) bzw. Informatik (Gymnasiallehrkräfte) in Kooperation mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus durch.

Aktuell führen wir die Nachqualifizierungsmaßnahme Informatik (Realschule und Gymnasium) für die Kohorte 2023/25 durch.

Nachqualifikationsmaßnahme

Die Maßnahme findet in mehreren Kohorten statt.

  • 2018/20 (Realschule)
  • 2019/21 (Realschule & Gymnasium)
  • 2020/22 (Gymnasium)
  • 2023/25 (Realschule & Gymnasium)

Vorläufiger Semesterplan

1. Semester

  • Datenbanken
  • Einführung in die Programmierung
  • Fachdidaktik
  • Technische Informatik I (nur Gymnasium)

2. Semester

  • Algorithmen und Datenstrukturen
  • Programmierung
  • Fachdidaktik
  • Technische Informatik II (nur Gymnasium)

3. Semester

  • Softwaretechnologie
  • Praktikum zur planmäßigen Entwicklung eines größeren Softwaresystems
  • Fachdidaktik
  • Technische Informatik III (nur Gymnasium)

4. Semester

  • Theoretische Informatik
  • Fachdidaktik
  • Repetitorium

Fachdidaktische Inhalte werden zudem in die fachlichen Teile eingeflochten.


Studienorganisation der MaßnahmeEinklappen

Die Maßnahme dauert zwei Jahre und besteht aus einer Mischung von Präsenzveranstaltungen (alle 14 Tagen), betreuten online-Angeboten und Phasen des Selbststudiums. Sie dient als Vorbereitung auf das Ablegen der Ersten Staatsprüfung in Informatik und zum Erwerb der dafür nötigen Zulassungsvoraussetzungen.

Informationen zur EinschreibungEinklappen
  • Welche Unterlagen muss ich bei der Einschreibung einreichen?
    Auf der Webseite der Studierendenkanzlei finden Sie ein Dokument mit der Übersicht über die bei Immatrikulation einzureichenden Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass für das Erweiterungsstudium zusätzlich noch ein Nachweis über die abgelegte Erste Staatsprüfung nötig ist. Sollten Sie an einer Sondermaßnahme zum Quereinstieg teilgenommen und keinen Erste Staatsprüfung abgelegt haben, reichen Sie bitte einen Nachweis über die abgelegte zweite Staatsprüfung mit einem Hinweis auf die Sondermaßnahme vor.
     
  • Ich war bereits einmal an der Universität Bayreuth eingeschrieben gewesen.
    Sollten Sie bereits einmal an der Universität Bayreuth immatrikuliert gewesen sein, haben Sie sehr wahrscheinlich bereits eine digitale Identität im Campus-Management-System.
     
    Setzen Sie sich bitte vor Beginn Ihres Einschreibeprozesses mit der Studierendenkanzlei per E-Mail in Verbindung. Dort wird man Ihnen Informationen geben, wie Sie in diesem Fall Ihr neues Studienfach mit den bereits vorliegenden Informationen verknüpfen können.
     
    Nennen Sie in der E-Mail kurz Ihr Anliegen zur Einschreibung in das Erweiterungsfach Informatik für das Lehramt am Gymnasium, Ihren Namen und, falls noch bekannt, Ihre Matrikelnummer an der Universität Bayreuth.
     
  • Welche Informationen muss ich bei der Abarbeitung von Schritt 2 im Einschreibeprozess angeben?
    • Art des Studiums: Lehramtsstudium
    • Abschlussziel: LA Gymnasium (Erweiterung) bzw. LA Realschulen (Erweiterung)
    • Form des Studiums: Ergänzungs-, Erweiterungs- ...
    • Wählen Sie aus "Ich habe bereits an einer Universität/Hochschule studiert.".

Verantwortlich für die Redaktion: Kerstin Haseloff

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